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| Release date | 21/07/2011 |
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| Contributor | freibergh |
Obwohl der Mensch durch Auslese und Kreuzung (Züchtung) die genetischen Eigenschaften vieler Nutzpflanzen und -tiere seit Jahrtausenden verändert hat und somit bessere Erträge, eine bessere Qualität und eine verbesserte menschliche Ernährung sicherstellen konnte, sind mit dem Aufkommen der Biotechnologie neue Chancen, aber auch Gefahren, bezüglich der Züchtung von Nutzpflanzen und –tieren entstanden.
Heute ist es möglich, mit Hilfe molekulargenetischer Methoden Gene über die Artgrenze hinweg zu transferieren und dadurch Arten genetisch zu modifizieren (genetically modified organisms = GMO). Dies hat der Landwirtschaft zahlreiche Vorteile gebracht: Ein in Nutzpflanzen integriertes Bakterien-Gen führt dazu, dass diese Pflanzensorte nun selbstständig eigene Pestizide erzeugt und der chemische Pestizideinsatz verringert werden konnte. Ebenso konnten Verbesserungen bei der Trockenheitsresistenz, Frosttoleranz oder Haltbarkeit bestimmter Sorten durch Genveränderung erzielt werden.
Andererseits sind mit den genetisch modifizierten Organismen auch sehr hohe Risiken für die natürliche Artenvielfalt verbunden:
- Einige Pflanzensorten wurden dahingehend genetisch modifiziert, dass sie bestimmte Pestizide besser vertragen, die nun in größeren Konzentrationen aufgebracht werden können, um „Schädlinge“ bzw. „Unkräuter“ zu bekämpfen. Der stärkere Pestizideinsatz belastet nun jedoch zusätzlich die Umwelt und fördert zudem die Resistenzbildung.
- Erbgut der veränderten Nutzpflanzen kann auch in natürliche Bestände und Populationen übertragen werden (z.B. durch Pollenübertragung während der Bestäubung). Einige dieser „künstlichen Gene“ wurden bereits in Wildpflanzen nachgewiesen.
Aus diesem Grund hat die Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt am 29. Januar 2000 ein Nebenabkommen zu Fragen der biologischen Sicherheit verabschiedet, das nach seinem Entstehungsort in Kolumbien unter dem Namen Cartagena-Protokoll bekannt ist. Da das Protokoll ein eigenständiges Vertragswerk ist, sind nicht alle CBD Mitgliedstaaten automatisch auch Unterzeichner des Cartagena Protokolls, sondern es ist eine gesonderte Ratifizierung nötig. Dies haben noch nicht alle CBD-Vertragsstaaten getan.
Ziel des Protokolls ist es, die biologische Vielfalt vor den möglichen Risiken zu schützen, die von lebenden modifizierten Organismen ausgehen, wie sie durch die moderne Biotechnologie, zu der auch die Gentechnik zählt, hervorgebracht werden. Ebenso sollte die Ein- bzw. Ausfuhr von Produkten, die möglicherweise GMOs enthalten, geregelt bzw. klare Kennzeichnungen vereinbart werden. Das Protokoll behandelt nur den grenzüberschreitenden Verkehr von GMOs, der Umgang mit GMOs auf der innerstaatlichen Ebene wird allein durch nationale Gesetze geregelt. Außerdem fallen nichtalle GMOs unter das Protokoll.
Das Protokoll legt ein Verfahren fest, wonach für den Import solcher Organismen in das Hoheitsgebiet eines Landes eine "vorherige Zustimmung in Kenntnis der Sachlage" erforderlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Länder die für eine fundierte Entscheidung nötigen Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, bevor sie der Einführung zustimmen. Das Protokoll enthält einen Verweis auf das Vorsorgeprinzip, wie es bereits in Grundsatz 15 der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung formuliert wurde. Des Weiteren hat das Protokoll einen Clearing House Mechanismus zum Thema biologische Sicherheit eingerichtet, um den Informationsaustausch bezüglich lebender modifizierter Organismen zu erleichtern und den Ländern bei der Umsetzung des Protokolls zu helfen.
In Deutschland ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für das Cartagena Protokoll zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf dem BCH des Bundesamtes für Verbraucherschutz & Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie auf der englischsprachigen Themenseite "Cartagena Protocol on Biosafety" beim Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD).
Stand: Juli 2011
Dr. Axel Paulsch und BfN
Protokoll über Biologische Sicherheit (Cartagena Protokoll)