Vom 2010-Ziel zu den 2020-Zielen zur biologischen Vielfalt
| Release date |
31/07/2011 |
| Contributor |
freibergh
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In Entscheidung VI/26 der sechsten Vertragsstaatenkonferenz (2002) wurde der erste Strategische Plan der Biodiversitätskonvention verabschiedet. Dieser rief die Mitgliedstaaten zu einer effektiveren und besser abgestimmten Implementierung der drei Konventionsziele auf und setzte das Ziel, die Verlustrate an biologischer Vielfalt auf globaler, regionaler und nationaler Ebene bis zum Jahr 2010 signifikant zu reduzieren, um dabei auch einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und zur Wohlfahrt der Menschen weltweit zu liefern.
Dieses Ziel wurde anschließend im Jahre 2002 auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung (Englisch: World Summit for Sustainable Development, WSSD) in Johannesburg bekräftigt. Eine EU-Entscheidung ging sogar noch weiter und setzte für Europa das Ziel, den Verlust gänzlich zu stoppen.
In der Entscheidung VII/30 beschloss die Vertragsstaatenkonferenz einen Rahmenplan, der sich mit der effektiven Umsetzung und der Zielüberprüfung des 2010-Ziels beschäftigte und sich auf sieben Schwerpunkte konzentrierte, für die jeweils Teilziele festgelegt wurden:
1. Signifikante Reduzierung der gegenwärtigen Verlustrate der biologischen Vielfalt auf allen drei Ebenen: (i) Lebensgemeinschaften, Lebensräume und Ökosysteme; (ii) Arten und Populationen; und (iii) Genetische Diversität;
2. Förderung der nachhaltigen Nutzung von biologischer Vielfalt;
3. Bekämpfung der Hauptgefährdungsursachen für biologische Vielfalt. Hierzu gehören unter anderem Gefahren durch invasive gebietsfremde Arten, Klimawandel, Umweltverschmutzung und Lebensraumveränderungen;
4. Erhaltung intakter Ökosysteme (ecosystem integrity) und ihrer Funktionen als Lebensgrundlage für den Menschen;
5. Schutz von traditionellem Wissen, Innovationen und Praktiken;
6. Sicherstellung eines gerechten Vorteilsausgleichs bei der Nutzung genetischer Ressourcen;
7. Mobilisierung finanzieller und technischer Ressourcen, insbesondere für sich entwickelnde bzw. derzeitig kaum entwickelte Länder sowie Länder mit im Übergang zur Marktwirtschaft befindlichen Wirtschaftssystemen (Countries with economies in transition), um die Umsetzung der Konvention und des Strategischen Plans zu fördern.
Zur zehnten Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010 (VSK 10) stand an, zu überprüfen, in wie weit das 2010-Ziel erreicht wurde. Diese Überprüfung liefert der Global Biodiversity Outlook 3, der zu dem Schluss kommt, dass bis auf wenige lokale Ausnahmen das 2010-Ziel nicht erreicht wurde und die Ursachen des Biodiversitätsverlusts ungemindert wirken.
VSK 10 hat nun einen Überarbeiteten und erweiterten Strategischen Plan mit 20 Zielen beschlossen (Entscheidung X/2), die bis 2020 erreicht werden sollen. Diese Ziele decken die verschiedenen Themenfelder der CBD von Informationsvermittlung über Finanzierung und Anreizmechanismen bis zu konkreten Verbesserungen in einzelnen Ökosystemtypen ab. Der Ansatz des neuen Strategischen Plans geht dahin, nicht ein großes Globalziel zu formulieren, sondern vielmehr in einzelnen Zielen konkrete und überprüfbare Zielmarken festzulegen. Eine Zwischenbilanz soll 2015 mit dem vierten Global Biodiversity Outlook gezogen werden. Konkrete Indikatoren für die einzelnen Ziele sollen von einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe festgelegt werden (Entscheidung X/7).
Die thematischen Programme der CBD werden in ihren Zielen an die 2020-Ziele angepasst und die Vertragsstaaten sind aufgefordert, ihre jeweiligen Nationalen Strategien und Aktionspläne ebenfalls diesbezüglich zu überprüfen.
Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Thmenseite "Aichi Biodiversity Targets“ beim Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD).
Stand: Juli 2011
Autoren: Dr. Axel Paulsch und BfN