HTML Document Das 2010-Ziel zur biologischen Vielfalt

Release date 31/10/2007
Contributor freibergh

In der Entscheidung VI/26 der Vertragsstaatenkonferenz wurde der Strategische Plan der Biodiversitätskonvention verabschiedet. Dieser ruft die Mitgliedstaaten zu einer effektiveren und besser abgestimmten Implementierung der drei Konventionsziele auf und setzt das Ziel, die gegenwärtige Verlustrate an biologischer Vielfalt auf globaler, regionaler und nationaler Ebene bis zum Jahr 2010 signifikant zu reduzieren, um so einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und zur Wohlfahrt der Menschen weltweit zu liefern.
 
Dieses Ziel wurde anschließend im Jahre 2002 auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung (Englisch: World Summit for Sustainable Development, WSSD) in Johannesburg bekräftigt. Eine EU-Entscheidung geht sogar noch weiter und setzt für Europa das Ziel, den Verlust gänzlich zu stoppen und hat einen umfangreichen Informations- und Strategiebericht, die EU-Communication on Biodiversity veröffentlicht.
 
In der Entscheidung VII/30 beschloß die Vertragsstaatenkonferenz einen Rahmenplan, der sich mit der effektiven Umsetzung und der Zielüberprüfung des 2010-Ziels beschäftigt und sich auf sieben Schwerpunkte konzentriert, für die jeweils Teilziele festgelegt wurden:
 
1.   Signifikante Reduzierung der gegenwärtigen Verlustrate der biologischen Vielfalt auf allen drei Ebenen: (i) Lebensgemeinschaften, Lebensräume und Ökosysteme; (ii) Arten und Populationen; und (iii) Genetische Diversität;
 
2.   Förderung der nachhaltigen Nutzung von biologischer Vielfalt;
 
3.   Bekämpfung der Hauptgefährdungsursachen für biologische Vielfalt. Hierzu gehören unter anderem Gefahren durch invasive gebietsfremde Arten, Klimawandel, Umweltverschmutzung und Lebensraumveränderungen;
 
4.   Erhaltung intakter Ökosysteme (ecosystem integrity) und ihrer Funktionen als Lebensgrundlage für den Menschen;
 
5.   Schutz von traditionellem Wissen, Innovationen und Praktiken;
 
6.   Sicherstellung eines gerechten Vorteilsausgleichs bei der Nutzung genetischer Ressourcen;
 
7.   Mobilisierung finanzieller und technischer Ressourcen, insbesondere für sich entwickelnde bzw. derzeitig kaum entwickelte Länder sowie Länder mit im Übergang zur Marktwirtschaft befindlichen Wirtschaftssystemen (Countries with economies in transition), um die Umsetzung der Konvention und des Strategischen Plans zu fördern.
 
Die Vertragsstaatenkonferenz hat zur Überprüfung dieser Teilziele eine Reihe von Indikatoren bestimmt, um so die Effektivität der Maßnahmen und den Fortschritt in der Umsetzung der Ziele zu verbessern und ihre Darstellung in der Öffentlichkeit zu erleichtern. Die Teilziele und Indikatoren wurden unter anderem auf der Grundlage von Hintergrunddokumenten beschlossen, die für den wissenschaftlichen Ausschuss der Konvention (SBSTTA) und die Vertragsstaatenkonferenz erarbeitet wurden und unter anderem auf den Ergebnissen der Tagung “2010 Global Biodiversity Challenge”, die 2003 in London stattfand, aufbauen.

Die Vertragsstaaten sind jedoch auch aufgefordert weitere, eigene Ziele und Indikatoren zu entwickeln.
 
Im 2. GBO (Global Biodiversity Outlook) Bericht wird das Thema ausführlich behandelt. Dieser Bericht kann heruntergeladen werden (GBO2, PDF 8 MB)
 
Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Themenseite "2010 Biodiversity Target" beim Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD).
 
Stand August 2007