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| Release date | 22/07/2011 |
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| Contributor | freibergh |
Meere bedecken mehr als zwei Drittel der Erdoberfläche. Es gibt eine breite Übereinstimmung darüber, dass die Meere zurzeit in einem bislang unbekannten Ausmaß von menschlichen Aktivitäten bedroht sind. Hierzu zählen unter anderem die nicht nachhaltige Fischerei, das Transportwesen, Abfallentsorgung, Nährstoffeinträge und invasive gebietsfremde Arten. Das überarbeitete umfangreiche Arbeitsprogramm zur biologischen Vielfalt der Meere wurde auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz (2004) verabschiedet und zielt darauf ab, das Jakarta Mandat auf lokaler, regionaler und globaler Ebene umzusetzen (Das Jakarta Mandat zur biologischen Vielfalt der Meere und Küsten ist eine weltweite Anerkennung der Bedeutung der biologischen Vielfalt der Meere und Küsten und ist Teil der Ministererklärung der 2. Vertragsstaatenkonferenz in Jakarta, 1995). Das Programm benennt klare Ziele und Aktivitäten in fünf unterschiedlichen Handlungsfeldern: Integriertes Küstenzonenmanagement, Ressourcen der Küsten und Meere, Schutzgebiete, Aquakultur und gebietsfremde Arten sowie Genotypen. Die Vertragsstaaten sollten den ökosystemaren Ansatz verfolgen und unter anderem dem Vorsorgeprinzip folgend Wissenschaftler und lokale Experten mit bei der Umsetzung einbeziehen. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, nationale Strategien und Aktions- bzw. Umsetzungsprogramme zu entwickeln, um auf der lokalen und nationalen Ebene im Sinne des Arbeitsprogramms aktiv werden zu können. Hier die Links zu den fünf Hauptpunkten des Arbeitsprogramms (auf Englisch):
- Integrated Marine and Coastal Management (IMCAM)
- Marine and Coastal Living Resources
- Marine and Coastal Protected Areas
- Mariculture
- Invasive Alien Species
Auf der neunten Vertragsstaatenkonferenz in Bonn (2008) sind vor allem beim Thema Schutzgebiete wichtige Fortschritte erzielt worden. Die Konferenz beschloss (Beschluss IX/20), ökologische Kriterien aufzustellen, auf deren Basis Gebiete identifiziert werden können, die für die biologische Vielfalt der Küsten und Meere von besonderer Bedeutung sind (hier zum Beschluss, auf Englisch: http://www.cbd.int/decisions/?m=COP-09&id=11663&lg=0).
Die zehnte Vertragsstaatenkonferenz (2010 in Nagoya, Japan) hat im Strategischen Plan Ziele bis 2020 festgelegt, die konkret marine Ökosysteme betreffen.
Dem Problem der Übernutzung wurde in Ziel 6 Rechnung getragen:
„Bis 2020 sind alle Fisch- und Wirbellosenbestände und Wasserpflanzen nachhaltig, ordnungsgemäß und auf der Grundlage ökosystemarer Ansätze bewirtschaftet und genutzt, sodass eine Überfischung vermieden wird, und sind für alle dezimierten Arten Erholungspläne und maßnahmen vorhanden, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf bedrohte Arten und empfindliche Ökosysteme durch die Fischerei gegeben und die Auswirkungen der Fischerei auf Bestände, Arten und Ökosysteme auf ein ökologisch vertretbares Maß beschränkt.“
Ziel 10 nimmt sich des speziellen Problems des Absterbens der Korallenriffe an und setzt dazu sogar einen engeren Zeitrahmen:
Bis 2015 sind die vielfältigen anthropogenen Belastungen der Korallenriffe und der übrigen vom Klimawandel oder von der Versauerung der Ozeane betroffenen empfindlichen Ökosysteme auf ein Minimum reduziert, sodass ihre Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit gewahrt ist.“
Und Ziel 11 legt fest, dass bis 2020 zehn Prozent der Meeresoberfläche unter Schutz gestellt werden soll (nachdem das Ziel sechs Prozent bis 2012 schon früher vereinbart worden war).
VSK 10 hat in dem Beschluss zu marinen Ökosystemen auch darauf hingewiesen, dass keine großflächigen Versuche zur Ozeandüngung (als potentielle Kohlendioxid-Senke) durchgeführt werden sollen.
Stand: Juli 2011
Dr. Axel Paulsch und BfN
Biodiversität von Meeren und Küsten