HTML Document Bildung und Öffentlichkeitsarbeit

Release date 20/07/2011
Contributor freibergh

Kommunikation, Bildung und Öffentliche Wahrnehmung
Um die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu verwirklichen, ist die Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren aus allen gesellschaftlichen Gruppen nötig. Doch nur wer genug über die biologische Vielfalt, ihre Bedeutung für den Menschen und die Ursachen ihrer Gefährdung weiß, kann sich entsprechend verantwortungsbewusst verhalten. In Artikel 13 der CBD werden die Vertragsstaaten deshalb aufgefordert, das Bewusstsein für die Bedeutung der Erhaltung der biologischen Vielfalt und das Verständnis für die dazu notwendigen Maßnahmen zu fördern. Dies soll durch eine Verbreitung der Thematik in den Medien und durch ihre Einbeziehung in Bildungsprogramme geschehen. Eines der diesbezüglich wichtigsten internationalen „Events“ ist der jährlich am 22. Mai stattfindende "Internationale Tag der biologischen Vielfalt“, der auch in Deutschland alljährlich durch zahlreiche Projekte und Aktionen begangen wird.

Neben der Vermittlung eines Grundverständnisses für die Anliegen der Konvention an breite Teile der Öffentlichkeit ist die Ausbildung von Fachleuten für die Bearbeitung spezieller Aufgaben wichtig. Artikel 12 legt daher fest, dass die Vertragsparteien besondere Bildungs- und Ausbildungsprogramme für die Bestimmung, Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt einrichten oder - wo bereits vorhanden – weiterführen sollen. Dabei soll auch Unterstützung für entsprechende wissenschaftliche und technische Ausbildungsprogramme in den Entwicklungsländern geleistet werden.

Auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz (VSK), die im April 2002 in Den Haag stattfand, wurde eine globale Initiative für Kommunikation, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit ins Leben gerufen (s. Entscheidung VI/19). Im Rahmen der Initiative soll ein globales Netzwerk aufgebaut werden, über das Informationen sowohl unter Verwendung traditioneller Medien (z. B. Radio, Fernsehen, Broschüren) als auch durch moderne Medien (z. B. DVD, Internet) verbreitet werden können. Weitere Programmelemente sind Bedarfsanalysen, die die Vertragsstaaten im Hinblick auf Unterstützung im Bereich Bildung und Kommunikation, die Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen Experten auf diesem Gebiet und die Entwicklung von Schulungsmaterialien für Fachkräfte durchführen sollen.
Die Vertragsstaaten wurden auf der 6. VSK aufgefordert, Projekte zu möglichen Finanzierungsinstrumenten vorzuschlagen, um die Umsetzung des Artikels 13 zu fördern.

Der bei der 10. VSK (Oktober 2010 in Japan) beschlossene Strategische Plan widmet gleich das erste seiner bis 2020 angelegten Ziele der Aufgabe, die Werte der biologischen Vielfalt besser in der Öffentlichkeit zu verankern: Ziel 1: „Bis spätestens 2020 sind sich die Menschen des Wertes der biologischen Vielfalt bewusst und wissen, was sie zu ihrer Erhaltung und nachhaltigen Nutzung unternehmen können.“
In Entscheidung X/18 der 10.VSK werden die Vertragsstaaten eingeladen, weitere Bildungsanstrengungen zu unternehmen, den Erfolg des Internationalen Jahres der Biodiversität (2010) zu bewerten und in Zukunft die UN-Dekade der Biodiversität (2011-2020) für Bildungszwecke zu nutzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite "Public Education and Awareness" beim Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD).

Stand: Juli 2011
Autoren: Dr. Axel Paulsch und BfN