HTML Document Traditionelles Wissen, Innovationen und Verfahrensweisen (Artikel 8 (j))

Release date 22/07/2011
Contributor freibergh

Was ist traditionelles Wissen?
Der Begriff traditionelles Wissen bezieht sich auf Kenntnisse, Innovationen und Verfahrensweisen indigener und traditionell lebender lokaler Gemeinschaften auf der ganzen Welt. Das traditionelle Wissen hat sich aus jahrhundertelangen Erfahrungen entwickelt, ist an die örtliche Kultur und Umwelt angepasst und wird oft nur mündlich von Generation zu Generation weitergegeben. Es ist meist im Besitz der ganzen Gemeinschaft und zeigt sich in Form von Geschichten, Liedern, Folklore, Sprichwörtern, kulturellen Werten, religiösen Überzeugungen, Ritualen, ungeschriebenen Gesetzen, ortsüblichem Sprachgebrauch und landwirtschaftlichen Methoden, zu denen auch die Züchtung von Pflanzensorten und Tierrassen gehört. Traditionelles Wissen ist überwiegend praktischer Natur, insbesondere in Bereichen wie Landwirtschaft, Fischerei, Medizin, Gartenbau und Forstwirtschaft. Gerade im medizinischen Bereich kann traditionelles Wissen aber auch auf bestimmte Gruppen innerhalb lokaler Gemeinschaften beschränkt sein, z.B. Schamanen, Medizinmänner oder Hebammen.

Rolle und Wert des traditionellen Wissens
In der heutigen Zeit wächst das Verständnis für den Wert traditionellen Wissens. Dieses Wissen ist nicht nur für diejenigen von Bedeutung, die in ihrem täglichen Leben darauf angewiesen sind, sondern auch für die moderne Industrie und Landwirtschaft. Viele weit verbreitete Produkte, wie etwa auf pflanzlicher Basis hergestellte Medikamente und Kosmetika, wurden anhand von traditionellem Wissen entwickelt. Weitere wertvolle Produkte, die auf traditionelles Wissen zurückgehen, finden sich in der Landwirtschaft und im Kunsthandwerk sowie unter den aus Wäldern gewonnenen Nichtholzprodukten. Traditionelles Wissen kann einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Die meisten indigenen und traditionell lebenden lokalen Gemeinschaften leben gerade in jenen Gebieten, in denen die überwiegende Mehrheit der pflanzengenetischen Ressourcen der Erde zu finden ist. Viele von ihnen haben die biologische Vielfalt über Jahrtausende auf nachhaltige Weise kultiviert und genutzt. Der Beitrag indigener und traditionell lebender lokaler Gemeinschaften zu Schutz und nachhaltiger Nutzung der biologischen Vielfalt geht jedoch weit über ihre Rolle als Verwalter natürlicher Ressourcen hinaus. Ihre Fertigkeiten und Techniken liefern der Weltgemeinschaft wertvolle Informationen und hilfreiche Vorbilder für die Biodiversitätspolitik. Überdies haben indigene und traditionell lebende lokale Gemeinschaften als Einheimische mit einem umfassenden Wissen über die lokale Umwelt einen besonders direkten Bezug zu Schutz und nachhaltiger Nutzung. Die internationale Gemeinschaft hat die enge und auf Tradition beruhende Abhängigkeit vieler indigener und traditionell lebender lokaler Gemeinschaften von biologischen Ressourcen anerkannt, insbesondere in der Präambel und in Art. 8(j) der Biodiversitätskonvention, die von 193 Ländern ratifiziert wurde. Auch der Beitrag, den traditionelles Wissen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt leisten kann, findet breite Anerkennung. Die Vertragsstaatenkonferenz hat eine eigene Arbeitsgruppe einberufen, um sich mit der Umsetzung von Artikel 8 (j) und anderen entsprechenden Bestimmungen der Konvention zu befassen. Diese Arbeitsgruppe steht allen Vertragsstaaten offen, und Vertreter indigener und traditionell lebender lokaler Gemeinschaften nehmen in vollem Umfang und aktiv an ihrer Arbeit teil. Der Bereich "traditionelles Wissen" wird als ein Querschnittsthema angesehen, das einen Bezug zu vielen Aspekten der biologischen Vielfalt hat. Artikel 8(j) legt folgendes fest: "Jede Vertragspartei wird, soweit möglich und sofern angebracht, im Rahmen ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche indigener und traditionell lebender lokaler Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind, achten, bewahren und erhalten, ihre breitere Anwendung mit Billigung und unter Beteiligung der Träger dieser Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche begünstigen und die gerechte Teilung der aus der Nutzung dieser Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche entstehenden Vorteile fördern."

Aktuelle Entwicklungen zum Thema traditionelles Wissen
Auf der 5. Vertragsstaatenkonferenz, die im Jahr 2000 in Nairobi stattfand, wurde ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung von Artikel 8 (j) und anderer damit verbundener Vorschriften beschlossen (s. Entscheidung V/16). Das Arbeitsprogramm umfasst eine Reihe von Aktivitäten, die unter anderem die Einbindung indigener und traditionell lebender lokaler Gemeinschaften in diejenigen Entscheidungsprozesse fördern sollen, die die Nutzung traditionellen Wissens oder den Schutz und die Nutzung der Biodiversität betreffen. Als ein weiteres Ergebnis des Arbeitsprogramms sollen ein Bericht über Situation und Entwicklungstendenzen im Bereich des traditionellen Wissens sowie Leitlinien für die Achtung und den Erhalt von traditionellem Wissen, für die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen bei Entwicklungsvorhaben, die traditionelle Siedlungsräume oder heilige Stätten indigener und ortsansässiger Gemeinschaften betreffen, für gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung traditionellen Wissens und für die Rückführung von Informationen und kulturellem Eigentum erstellt werden. Außerdem sollen Standards entwickelt werden, um ein unrechtmäßiges Aneignen von traditionellem Wissen und von genetischen Ressourcen, auf die sich dieses Wissen bezieht, zu verhindern. Auf der Grundlage von Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Umsetzung von Artikel 8 (j) hat die Vertragsstaatenkonferenz auf ihrer 6. Sitzung im April 2002 in Den Haag einen weiteren Beschluss zum Thema traditionelles Wissen verabschiedet, der sich vor allem mit der weiteren Umsetzung des Arbeitsprogramms befasst (s. Entscheidung VI/10). Dem Beschluss ist ein Zeitplan für die Erstellung des Situationsberichts über Entwicklungstendenzen in Bezug auf traditionelles Wissen und eine Übersicht der im Bericht zu behandelnden Themen beigefügt. Außerdem wurden die im Arbeitsprogramm vorgesehenen Empfehlungen für die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen bei Entwicklungsvorhaben, die traditionelle Siedlungsräume oder heilige Stätten betreffen, verabschiedet. Die Empfehlungen haben freiwilligen Charakter und sehen vor, dass bei solchen Verträglichkeitsprüfungen sowohl kulturelle als auch ökologische und soziale Aspekte beachtet werden. Indigene und ortsansässige Gemeinschaften sollen in einer effektiven Weise an der Verträglichkeitsprüfung beteiligt werden.

Akwé: Kon Richtlinien
Eines der wichtigsten Ergebnisse der 7. VSK war die Verabschiedung der Akwé: Kon Richtlinien (Entscheidung VII/16 F). Dieses sind freiwillige Richtlinien zur Durchführung von kulturellen, umweltbezogenen und sozialen Verträglichkeitsuntersuchungen zu Vorhaben mit möglichen Auswirkungen auf heilige Stätten oder Gebiete und Gewässer, die eine traditionelle Bedeutung für indigene und traditionell lebende lokale Gemeinschaften haben. Der Name ist ein Ausdruck der Mohawk Indianer, der die Bedeutung „alles im Entstehen“ hat. Die Richtlinien sollen einen gemeinschaftlichen Rahmen bilden, der die volle Beteiligung indigener und traditionell lebender lokaler Gemeinschaften bei den Verträglichkeitsuntersuchungen sicherstellt. Zusätzlich werden Hinweise gegeben, wie traditionelles Wissen und Technologien berücksichtigt werden können und ihre Anwendung gefördert werden kann. Die Richtlinien schlagen eine zehnstufige Herangehensweise für die Verträglichkeitsuntersuchungen vor:

  1. Bekanntmachung und Möglichkeit der Stellungnahme durch die Öffentlichkeit zum Vorhaben durch den Vorhabensträger;
  2. Benennung der indigenen und traditionell lebenden lokalen Gemeinschaften bzw. Interessensgruppen, die wahrscheinlich vom Vorhaben betroffen sind;
  3. Einrichtung eines effektiven Instruments zur Beteiligung indigener und traditionell lebender lokaler Gemeinschaften, einschließlich der Partizipation von Frauen, der Jugend, der Senioren und anderer oftmals benachteiligten Gesellschaftsgruppen.
  4. Einrichtung eines abgestimmten Vorgehens zur Dokumentation der Einwände und Widersprüche der Mitglieder der betroffenen indigenen und traditionell lebenden lokalen Gemeinschaften;
  5. Einrichtung einer Vorgehensweise, die es den Mitgliedern der betroffenen indigenen und traditionell lebenden lokalen Gemeinschaften ermöglicht, entsprechenden Vorhaben zuzustimmen oder diese abzulehnen;
  6. Benennung und angemessene Bereitstellung von Mitarbeitern, finanziellen, technischen und rechtlichen Mitteln für eine effektive Partizipation der Mitglieder der betroffenen indigenen und traditionell lebenden lokalen Gemeinschaften an allen Abschnitten der Verträglichkeitsuntersuchung der relevante Vorhaben;
  7. Aufstellung eines Umweltmanagement und Monitoring Plans (englisch: environmental management or monitoring plan, EMP), einschließlich eines Notfallplans in Bezug auf mögliche negative Umwelt- und Sozialauswirkungen eines Vorhabens.
  8. Benennung von Personen die für Haftungsfragen, Haftungsansprüche, Versicherungen und Ausgleichszahlungen zuständig sind;
  9. Verabschiedung von Vereinbarungen, Maßnahmenplänen oder im gegenseitigen Einvernehmen beschlossenen Regelungen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zwischen dem Vorhabensträger und den betroffenen indigenen und traditionell lebenden lokalen Gemeinschaften, soweit sinnvoll.
  10. Einrichtung eines Begutachtung- und Einspruchsverfahrens.


Die Vertragsstaatenkonferenz fordert die Vertragsparteien auf, diese Richtlinien zu nutzen und ermutigt sie, die Möglichkeiten, diese Richtlinien in die nationale Gesetzgebung zu überführen, zu untersuchen. Die VSK hat ferner indigene und traditionell lebende lokale Gemeinschaften aufgefordert, die Berücksichtigung dieser Richtlinien bei entsprechenden Vorhaben einzufordern. Dieses soll der indigenen und traditionell lebenden lokalen Gemeinschaften mehr Partizipation bei relevanten Planungen ermöglichen.

Auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz haben die Vertragsstaaten erstmals in relevanten Entscheidungen durchgängig die vorjährige UN-Deklaration der Rechte indigener Völker anerkannt. Damit wurde auch erstmals anerkannt, dass Biodiversitätsschutz nicht gegen, sondern gemeinsam mit den betroffenen Menschen vor Ort, den indigenen und lokalen Gemeinschaften, umgesetzt werden muss. Darüber hinaus einigten sich die Vertragsparteien und Vertreter indigener und lokaler Gemeinschaften darauf, Beiträge zur Entwicklung einer Strategie zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt zur Stärkung der Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften bis zur nächsten Arbeitsgruppensitzung zusammenzutragen.

Innerhalb der CBD wird das Thema „Traditionelles Wissen“ als ein so genanntes „Querschnittsthema“ behandelt. Es gibt zahlreiche Überschneidungen zu anderen Arbeitsgruppen bzw. Arbeitsprogrammen, insbesondere  mit der Arbeitsgruppe „Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich“ (Access and Benefit Sharing, ABS). Das auf der zehnten VSK 2010 beschlossene Protokoll zu Access and Benefit Sharing wird nach Inkrafttreten den  Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich völkerrechtlich regeln und somit zur Umsetzung der Artikel 15 und 8 (j) der CBD beitragen.

Im ebenfalls bei VSK 10 beschlossenen Strategischen Plan mit Zielen bis 2020 ist Ziel 18 explizit dem traditionellen Wissen gewidmet: Bis 2020: Die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt wichtigen traditionellen Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und ihre herkömmliche Nutzung biologischer Ressourcen werden vorbehaltlich der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und einschlägiger internationaler Verpflichtungen geachtet und bei der Umsetzung des Übereinkommens unter umfassender und wirksamer Beteiligung der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften auf allen relevanten Ebenen in vollem Umfang integriert und berücksichtigt.

Ein weiterer Beschluss von VSK 10 (X/42) übernimmt Elemente für einen ethischen Umgang mit traditionellem Wissen und kulturellem Erbe in dem freiwillig zu befolgenden sog. Tkarihwaié:ri code of conduct. (Der Name dieser Richtlinie ist ebenfalls der Mohawk-Spache entnommen und bedeutet „der richtige Weg“).

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite "Traditional Knowledge" beim Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD).


Stand: Juli 2011
Autoren: Dr. Axel Paulsch und BfN