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| Release date | 22/07/2011 |
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| Contributor | freibergh |
Schutzgebiete leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Natur- und Kulturgüter der Erde. Im Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist ein Schutzgebiet definiert als "ein geographisch festgelegtes Gebiet, das im Hinblick auf die Verwirklichung bestimmter Erhaltungsziele ausgewiesen ist oder geregelt und verwaltet wird". Solche Gebiete tragen oft nicht nur zum Schutz natürlicher Habitate mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt bei, sondern auch zur Aufrechterhaltung der Stabilität in umliegenden Regionen. Schutzgebiete können Chancen für die ländliche Entwicklung und zur nachhaltigen Nutzung von abgelegenen oder wenig ertragreichen Regionen bieten und so Einkommen erzeugen und Arbeitsplätze schaffen; sie können Naturschutzbildung, Forschung und Umweltüberwachung ermöglichen; und sie können attraktive Landschaften auf lange Sicht für die menschliche Erholung und den Tourismus bewahren.
Aufgrund dieser Vorteile haben nahezu alle Länder der Erde Schutzgebietssysteme entwickelt, die sich jedoch durch uneinheitliche Bezeichnungen und Schutzstufen nur schwer vergleichen lassen. Aus diesem Grund wurden von der Internationalen Naturschutz-Union (IUCN) sechs Schutzstufen bzw. Schutzgebietskategorien definiert, um so die internationale Vergleichbarkeit von nationalen Schutzgebietssystemen zu ermöglichen:
- IUCN Kat. 1 = Strenges Naturreservat (Strict Nature Reserve)
- IUCN Kat. 2 = Nationalpark (National Park)
- IUCN Kat. 3 = Naturmonument (Natural Monument)
- IUCN Kat. 4 = Biotop/Artenschutzgebiet mit Management (Habitat/Species Management Area)
- IUCN Kat. 5 = Geschützte Landschaft/Geschütztes marines Gebiet (Protected Landscape/Seascape)
- IUCN Kat. 6 = Ressourcenschutzgebiet mit Management (Managed Resource Protected Area)
Aus Artikel 8(a) und 8(b) der Biodiversitätskonvention geht hervor, dass ein System von Schutzgebieten ein zentrales Element für die nationalen Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellt. Artikel 8(c) ruft dazu auf, Schutzgebiete geregelt zu verwalten, während Artikel 8(d) zum Ziel hat, "den Schutz von Ökosystemen und natürlichen Lebensräumen sowie die Bewahrung lebensfähiger Populationen von Arten in ihrer natürlichen Umgebung" zu fördern.
Durch das Wort "System" in Artikel 8(a) ist ausgedrückt, dass die Schutzgebiete eines Landes oder einer Region so ausgewählt werden können, dass sie ein Netzwerk bilden, dessen Teilgebiete unterschiedliche Ausschnitte der biologischen Vielfalt bewahren. Dabei können häufig auch unterschiedliche Ansätze für das Management gewählt werden. Die Erfahrung zeigt, dass für die Erhaltung der biologischen Vielfalt, wie wir sie kennen, die Sicherung von Kernzonen eines Habitattyps ebenso nötig ist, wie die Wahrung von Pufferzonen und von Korridoren oder Trittsteinen für die Ausbreitung von Arten. Ein solches gut entworfenes und verwaltetes System von Schutzgebieten ergänzt gleichzeitig andere Maßnahmen, die ergriffen werden, um die biologische Vielfalt außerhalb von Schutzgebieten zu erhalten.
Auch die Vertragsstaaten selbst haben in den bisherigen Nationalberichten übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, dass ihre Bemühungen um Entwicklung und Aufrechterhaltung eines nationalen Schutzgebietssystems das Kernstück ihrer jeweiligen Strategie zur Umsetzung der Konvention sind. Die zentrale Rolle von Schutzgebieten wurde in den Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenz wiederholt hervorgehoben und auf der siebten VSK wurde das Arbeitsprogramm „Schutzgebiete“ verabschiedet.
Auf der neunten Tagung der Vertragsstaatenkonferenz im Jahr 2008 in Bonn wurde das Thema "Schutzgebiete" erneut als einer der Hauptpunkte behandelt. Es ging dabei um eine Evaluierung der Effektivität des gegenwärtigen Arbeitsprogramms „Schutzgebiete“. Hierbei wurde die "Life Web Initiative" Deutschlands von den Vertragsstaaten ausdrücklich begrüßt und dem Sekretariat die Koordinierungsrolle der Initiative zugesprochen. Zahlreiche Staaten kündigten an, sich an der Initiative mit der Meldung zusätzlicher Gebiete zu beteiligen. Zudem wurden in dem Beschluss regionale Prozesse zur Einrichtung nationaler und regionaler Schutzgebietsysteme gestärkt und verbesserte Datengrundlagen vereinbart. Der globale Prozess zur Errichtung eines weltweiten Schutzgebietsnetzes hat mit den Beschlüssen von Bonn einen Schritt nach vorne gemacht und der Bericht zum weltweiten Zustand der Ökosysteme (Global Biodiversity Outlook 3, Mai 2010) weist die Zunahme der unter Schutz stehenden Fläche als einen der wenigen Indikatoren aus, die eine positive Entwicklung nehmen. In den Zielen des Strategischen Plans bis 2020 strebt Ziel 11 die Ausdehnung der Schutzgebiete auf mindestens 17% der Landoberfläche (inklusive Binnengewässer) und 10% der Meeresoberfläche an. Dies ist insbesondere im marinen Bereich ein ambitioniertes Ziel, da hier bislang (Stand 2010) kaum mehr als 1% geschützt ist. Ziel 11 weist auch ausdrücklich auf die Notwendigkeit effektiven Managements der Schutzgebiete hin und fordert zudem eine Integration der reinen Schutzgebiete in die sie umgebende Landschaft. Zugleich wird betont, dass die Schutzgebiete untereinander vernetzt sein sollten. Dies wird angesichts der auch in Schutzgebieten durch Klimawandel ausgelösten Veränderungen der Umweltbedingungen immer dringlicher, um Arten das Wandern in zukünftig besser geeignete Gebiete zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite "Protected Areas" beim Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD).
Stand: Juli 2011
Dr. Axel Paulsch und BfN
Schutzgebiete