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| Release date | 24/10/2003 |
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| Contributor | freibergh |
| BioDiv-Nationalbericht 1998 | |
| Bericht der Bundesregierung nach dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt | |
| Anhang | |
Beiträge von nichtstaatlichen Organisationen und Verbänden zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Querverweise im Text des Nationalberichts markieren die jeweiligen Bezüge) Nachfolgend werden Beiträge gesellschaftlicher Gruppen zu diesem Nationalbericht dargestellt. Verantwortlich für die Inhalte sind allein die jeweils angegebenen gesellschaftlichen Gruppen. Ein wesentliches Ergebnis der UN-Konferenz für „Umwelt und Entwicklung" (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro war die Erkenntnis, daß das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung alle politischen und gesellschaftlichen Sektoren berührt. Deshalb ist für die wirksame Umsetzung der Ziele, Maßnahmen und Mechanismen aller Programmbereiche der AGENDA 21 - und damit auch des Übereinkommens über die biologische Vielfalt - das Engagement und die Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen notwendig. Eine wichtige Rolle spielen dabei nichtstaatliche Organisationen und Verbände, da sie einerseits über fundierte und vielfältige Erfahrungen, Fachkenntnisse und Fähigkeiten - gerade im Bereich Biodiversität - verfügen, andererseits eine hohe Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Bevölkerung genießen, die vor allem in ihrer Unabhängigkeit sowie ihrer verantwortlichen und konstruktiven Rolle, die sie in unserer Gesellschaft wahrnehmen, begründet ist. Die AGENDA 21 verlangt die Partizipation gerade auch der nichtstaatlichen organisierten Gruppen und fordert deshalb auf, neue Wege bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategien, Aktionspläne und Aktionsprogramme zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu beschreiten. Die demokratische Verfassungs- und Rechtsordnung in Deutschland bietet der Öffentlichkeit auf allen staatlichen Ebenen zahlreiche Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung durch Wahlen und Abstimmungen, freie Meinungsäußerung, Demonstrations- und Petitionsrecht. Insbesondere im Naturschutzrecht sowie im Bau- und Planungsrecht sind Informations-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und der Verbände bei konkreten Planungen und Projekten gesetzlich festgeschrieben. Darüber hinaus haben sich freiwillige und informelle Formen der Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden entwickelt, wie z. B. Gesprächsrunden und Anhörungen zu wichtigen Vorhaben, Berufung von Verbandsvertretern in Beiräte, Betreuung von Schutzgebieten durch Verbände. Ein weiterer Schritt in der Bundesrepublik Deutschland ist die Beteiligung nichtstaatlicher Organisationen und Verbände bei der Erstellung dieses Nationalberichtes. Sie wurden neben den Bundesressorts und den Ländern gebeten, Beiträge für den Nationalbericht „Biologische Vielfalt" zu erstellen, die im Anhang abgedruckt sind und damit der Öffentlichkeit gleichzeitig zugänglich gemacht werden. Die praktischen Beispiele der Verbändearbeit zeigen die besondere Bedeutung der nicht- staatlichen Organisationen und insbesondere der Naturschutzverbände, wenn es darum geht, die Biodiversitätskonvention mit Leben zu erfüllen. Im Rahmen eines Hearings mit den nichtstaatlichen Organisationen und Verbänden wurden Kritik und weitreichende Ergänzungsvorschläge zum Berichtsentwurf intensiv diskutiert, die bei der abschließenden Ressortbesprechung in manchen Punkten als derzeit nicht realisierungsfähig bewertet wurden. Die Naturschutzverbände begrüßen grundsätzlich die Erarbeitung des „Nationalberichts Biologische Vielfalt" unter Einbeziehung der wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen. Dies stellt aus Sicht insbesondere der Naturschutzverbände - einen wichtigen Schritt bei der praktischen Umsetzung der AGENDA 21 auf Regierungsebene dar. Die Naturschutzverbände bedauern allerdings, daß er nicht in stärkerem Maße konkrete zielführende Konzepte und Strategien beinhaltet, um den aus ihrer Sicht fortwirkenden, stellenweise dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt in Deutschland sofort entgegenzuwirken. Die Naturschutzverbände unterstützen die Auffassung der Bundesregierung, daß bestehende Ansätze, mit den Bestandteilen biologischer Vielfalt gemäß den Zielen des Übereinkommens umzugehen, konsequent weiterverfolgt, ausgebaut und durch neue Maßnahmen ergänzt werden müssen. Holz und Holzprodukte aus ökologischer Waldnutzung In Europa existieren fast keine naturbelassenen Wälder mehr. Vielerorts herrscht die Monotonie großflächiger Monokulturen aus schnell wachsenden Nadelbäumen gleichen Alters. Die Eingriffe in das komplexe Ökosystem Wald verändern die Lebens- räume von Pflanzen und Tieren und führen zu einem dramatischen Artenschwund. Um die Biodiversität im Wald nicht zu gefährden, müssen die Eingriffe des Menschen so naturverträglich wie möglich gehalten werden. Der „Naturlandverband für naturgemäßen Landbau" hat in Zusammenarbeit mit dem „Bund für Umwelt und Naturschutz" (BUND), „Greenpeace", „Robin Wood" und Förstern ein Konzept zur naturschonenden Waldnutzung entwickelt, das Schutz und Nutzung des Ökosystems Wald gleichrangig verbindet. Durch eine verläßliche Kennzeichnung werden Holz und Holzprodukte aus ökologischer Waldnutzung für den Verbraucher eindeutig erkennbar. Jeder Betrieb, der nach den festgelegten Richtlinien arbeitet, darf das Naturland-Kennzeichen verwenden. Die wichtigsten Kriterien sind:
Durch diese Waldnutzung soll die natürliche Artenvielfalt gefördert werden. Die Waldnutzung muß sich stärker an den natürlichen Vorgängen im Wald orientieren und zielgerichtet an diese angepaßt werden. Deshalb werden der genutzte Wald und die ungenutzten Beispielflächen in regelmäßigen Abständen beobachtet und verglichen. Daraus werden Rückschlüsse gezogen, wie die Bewirtschaftung im Sinne einer Verbindung von Ökologie und Ökonomie optimiert werden kann. Wie die seit 1995 laufenden Modellprojekte zeigen, ist das Konzept nicht nur umwelt- und naturschonend, sondern - unter anderem durch die Erzielung hoher Holzpreise - auch wirtschaftlich tragfähig. Darüberhinaus trägt diese Art der Waldnutzung in hohem Maße zur lokalen Förderung der biologischen Vielfalt bei. [Beitrag des Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.] Erfassung und Monitoring durch ehrenamtliche Bearbeiter: Beispiel Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) In den Bundesfachausschüssen und Bundesarbeitsgruppen des Naturschutzbundes Deutschland, eines der ältesten und mit 230.000 Mitgliedern größten Naturschutzverbände Deutschlands, sind ehrenamtlich Tausende von Spezialisten mit dem Monitoring und dem Schutz praktisch aller Artengruppen befaßt, zum Beispiel mit höheren Pflanzen, Pilzen, Säugetieren, Kleinsäugern, Fledermäusen, Vögeln, Amphibien, Reptilien, Fischen und Insekten. So sind die Bundes- fachausschüsse und Bundesarbeitsgruppen des NABU maßgeblich an der Erfassung der Großpilze Deutschlands, der Kartierung der Fledermausvorkommen und an der Erarbeitung eines Verbreitungsatlasses der Schmetterlinge Europas beteiligt. Einige dieser Fachgruppen geben zudem neben regelmäßigen Rundschreiben auch Fachzeitschriften heraus, in denen die aktuellen Forschungsergebnisse publiziert werden. Einen traditionellen Schwerpunkt der Arbeit stellt die Erfassung der Avifauna dar. Weitere Bundesfachausschüsse befassen sich mit Großschutzgebieten und Fragen der nachhaltigen Landnutzung. Der auf diese Weise mobilisierte Fachverstand wird auch von staatlichen Behörden in Anspruch genommen. Beispielhaft sei hier auf die Mitarbeit bei der Erarbeitung der „Roten Listen" auf Bundes- und Länderebene hingewiesen, bei der der NABU eng mit dem „Deutschen Rat für Vogelschutz" und dem „Dachverband Deutscher Avifaunisten" zusammenarbeitet. Das Monitoring der Wasservögel beispielsweise wird in Deutschland bislang ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis durchgeführt. [Beitrag des Naturschutzbund Deutschland e.V.] Die „Arche Noah": Beitrag der Zoologischen Gärten zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt Mit ihrer 1993 veröffentlichten Welt-Zoo-Naturschutz-Strategie (World Zoo Conservation Strategy, WZCS) tragen die Zoologischen Gärten den Forderungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt insbesondere bei den Artikeln 9 (Ex-situ Conservation), 12 (Research and Training) sowie 13 (Public Education and Awareness) Rechnung. Um die Ziele der WZNS umzusetzen, hat die Welt-Zoo-Organisation (WZO) 1995 einen Aktionsplan „Zoo Future 2005" entwickelt. Um die deutschen Zoos auf die Strategie einzuschwören, wurde sie ins Deutsche übersetzt. Ex situ-Populationen werden im Rahmen der Europäischen Erhaltungszuchtprogramme (EEP) zooübergreifend nach dem gegenwärtigen Stand genetischer und populationsdemographischer Erkenntnisse gemanagt. Zur Zeit gibt es 117 EEPs und 35 Europäische Zuchtbücher. Die Tierbestände der Zoos sind die Basis für Wiederansiedlungsprojekte (beispiels- weise Löwenäffchen, Addax-Antilope, Europäische Wildkatze). Unabhängig von Wiederansiedlungsprojekten beteiligen sich Zoologische Gärten zunehmend einzeln oder im Verbund an in situ-Forschungs- und Schutzprojekten - überwiegend allerdings in Entwicklungsländern, beispielsweise in Madagaskar, Kongo, Brasilien, Vietnam und auf den Philippinen. Ex situ-Populationen dienen der naturschutzorientierten Forschung. Um dieses Potential besser auszunutzen, sind die Zoos vermehrt Kooperationen mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen eingegangen. Die deutschen Zoos haben hierbei einen potenten Partner im Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin gefunden. [Beitrag des Zoologischen Gartens Köln für den Verband Zoologischer Gärten] Das TRAFFIC-Programm zur Beobachtung und Reduktion des illegalen Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten Das Netzwerk TRAFFIC ist seit 1976 ein gemeinsames Naturschutzprogramm des World Wide Fund for Nature (WWF) und der World Conservation Union (IUCN). Ziel von TRAFFIC ist es sicherzustellen, daß der Handel mit wildlebenden Pflanzen und Tieren und deren Produkten in nachhaltiger Weise geschieht und im Einklang mit nationalen und interna- tionalen Schutzbestimmungen und Gesetzen steht. TRAFFIC erreicht dies durch die Untersuchung, Überwachung und Dokumentation des Handels mit wildlebenden Arten. TRAFFIC ist als größtes weltweites Netzwerk von Experten in diesem Bereich in 18 Ländern auf 5 Kontinenten vertreten. Die Arbeit von TRAFFIC in Deutschland und Rußland wird von der Umweltstiftung WWF finanziert. Jüngste Untersuchungen - teilweise mit Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz - betrafen die Rolle Rußlands als Lieferant für Produkte gefährdeter Arten, die Importe von Heilpflanzen aus Indien sowie die Auswirkungen des Handels mit Stören und Kaviar. Die gemeinsamen wissenschaftlichen Ergebnisse über das Ausmaß des Kaviarhandels lieferten die Grundlage für den deutschen Antrag auf der Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in Harare 1997, alle Stör-Arten in Anhang II des Abkommens aufzunehmen. Dieser Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen. [Beitrag der Umweltstiftung WWF Deutschland] Beitrag deutscher züchterischer Vereinigungen zum Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen Die ca. 100 Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V., der einen Organisationsgrad von annähernd 100% aufweist, haben sich an einer Umfrage des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzen- züchtungen (ASSINSEL) beteiligt. Nach dem Ergebnis dieser Umfrage werden im Schnitt 5% des Forschungsbudgets der Züchtungshäuser der Erhaltung interner Genbanken gewidmet. Zusätzlich zur Erhaltung des züchtereigenen Aus- gangsmaterials wird die Erhaltung von alten Pflanzensorten (84% der Antworten), Landsorten (72% der Antworten) und Wildarten (53% der Antworten) betrieben. [Beitrag des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V.] Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e. V. (GEH) Von den rund 4.000 Nutztierrassen, die weltweit gehalten werden, sind nach neuesten FAO-Studien 1.500 Rassen in ihrem Bestand gefährdet. Zahlreiche Nutztierrassen sind in Deutschland bereits verschwunden. Es sind nationale und internationale Bemühungen notwendig, um die genetische Vielfalt im Bereich landwirtschaftlicher Nutztiere zu erhalten. Das Überleben traditioneller Nutztierrassen verdanken wir im Allgemeinen einer kleinen Zahl von bodenständigen, traditionsbewußten Landwirten. Um über diese hinaus die Restbestände alter Haustierrassen zu erhalten, bedarf es erheblicher Anstrengungen. In der Öffentlichkeit muß auf die besonderen Leistungseigenschaften alter Rassen, ihre optische Attraktivität, auf ihren kulturhistorischen Wert, aber auch auf die ökonomischen Vorteile unter spezifi- schen Bedingungen hingewiesen werden. So ergibt sich als Schwerpunkt der GEH, die ein privater und gemeinnütziger Verein ist, die Lebenderhaltung alter Haustierrassen mit den Instrumentarien Publikationsarbeit, Ausstellungsgestaltung, Interessenten- und Züchterkoordination, Datenerfassung und aktive Lebenserhaltung durch vereinseigene Genreserve- gruppen. Diese Erhaltungsaktivitäten werden von der GEH ausschließlich über Mitgliederbeiträge und Spenden selbst finanziert und bedürfen zur Sicherung des momentanen Status Quo dringender Unterstützung von staatlicher Seite. Die GEH nimmt alljährlich an zahlreichen Ausstellungen, Messen und Hoffesten mit regionalem als auch überregionalem Charakter teil, führt weitreichende Pressekampagnen durch und publiziert in der Fach- als auch der Allgemeinpresse. In vielen Fällen sind die alten Rassen bei staatlichen Zuchtorganisationen nicht anerkannt, beziehungsweise es existiert keine Zuchtbuchführung oder Datenerfassung. Durch Einführung der Herdbuchzucht auf Antrag interessierter Züchter oder GEH-Mitglieder kam es zu einer Neubelebung der Rassen. So gelang es beispielsweise, durch die Präsentation des Coburger Fuchsschafes im Rahmen einer großen Landwirtschaftsmesse den Bestand von damals 280 Tieren in den letzten 10 Jahren auf heute wieder 6.000 Tiere anzuheben. Immer wieder wird es jedoch auch nötig, in sogenannten „Feuerwehr- aktionen" schnellstmöglich die letzten Tiere einer Rasse aufzukaufen und an verlässliche Züchter abzugeben. In der letzten Zeit wuchs die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden und Umweltorganisationen sowie mit staatlichen Naturschutzbehörden. Landschaftspflege und Extensivierung geraten mehr und mehr in den Vordergrund der Diskussion. Die Integration alter Haustierrassen in diesen Bereichen nimmt immer mehr zu, und die GEH ist dabei häufig als beratende Institution gefordert. Durch die Etablierung eines bundesweiten Netzes von ARCHE-Höfen konnte die GEH weiter bei der Lebenderhaltung von Tierbeständen aktiv werden. Die inzwischen 26 über das gesamte Bundesgebiet verbreiteten ARCHE-Höfe sind landwirtschaftliche Betriebe, auf denen gefährdete Nutztierrassen artgerecht gehalten und aktiv gezüchtet werden. Die staatliche Förderung alter Haustierrassen über die EG-Verordnung 2078/92 ist einerseits nur sinnvoll beim Vorhandensein interessierter Züchter, andererseits eine wichtige Basis für den Erhalt und die Vergrößerung der vorhandenen Populationen. Die GEH beteiligte sich an der Zusammenstellung der förderungsberechtigten Tiere in der Liste der EU und hat bedeutenden Einfluß auch in politischen Arbeitsgremien. Die GEH ist Mitglied bei internationalen Organisationen, die im Bereich Nutztiere und Kulturpflanzen arbeiten, beziehungsweise sie wurde teilweise bei deren Gründung aktiv. Die GEH finanziert sich allein aus den Beiträgen der Mitglieder. [Beitrag der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V.] Ökologischer Landbau Ökologischer Landbau verzichtet auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Stickstoffdünger sowie sonstige leichtlösliche Mineraldünger. Auf ressourcenschonende Weise werden gesunde Lebensmittel produziert und Nutztiere tiergerecht gehalten. Auch zum Erhalt biologischer Vielfalt trägt ökologischer Landbau bei. Die Frucht- folgen der ökologisch wirtschaftenden Landwirte sind in der Regel vielfältiger als die der konventionell arbeitenden. Dies bezieht sich sowohl auf die Vielfalt der Pflanzensorten, die angebaut werden, als auch auf die Vielfalt der Pflanzen- arten. Da ökologische wirtschaftende Landwirte ohne Anwendung der chemisch-technischen Betriebshilfsmittel (Stickstoffdünger und chemischer Pflanzenschutz) wirtschaften, erzeugen sie Pflanzen wesentlich extensiver. Dadurch erhält sich eine erheblich vielfältigere Begleitflora in den Kulturpflanzenbeständen. Verschiedene Gruppierungen, die dem ökologischen Landbau nahe stehen, kümmern sich um die Züchtung von Sorten die besonders im ökologischen Landbau eingesetzt werden, beziehungsweise allgemein um den Erhalt der in den bäuerlichen Betrieben gepflegten Sortenvielfalt oder alter Kulturpflanzensorten. In der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau e.V. (AGÖL) sind Verbände des ökologischen Landbaus organisiert. Sie berücksichtigen den Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Erzeugung, gesunder Ernährung und Erhalt der Kulturlandschaft. [Beitrag der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau e.V.] Kooperationsmodelle des Naturschutzes mit der Landnutzung zur Vermarktung regionaler Produkte Bundesweit wurden in den letzten Jahren Bemühungen von Naturschutz- und Landschaftspflegeverbänden wesentlich verstärkt, Naturschutz und Landschaftspflege zusammen mit den Landwirten umzusetzen. Dies dient insbesondere der Realisierung der folgenden Ziele:
Diese Regionalprodukte stoßen auf eine immer größere Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Produkten mit garantierter Herkunft, Qualität und Frische durch kurze Transportwege sowie nach landschaftlichem Bezug (zum Beispiel des Lammfleisches mit den Wachholderheiden des Altmühltales). Die Diskussionen und Auseinandersetzungen in Bezug auf die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie die Diskussion um BSE und andere Lebensmittelskandale führen zu einem Umdenken bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, so daß umweltverträglich produzierte Lebensmittel einen zunehmend erweiterten Markt haben. [Beitrag des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege e.V.] Beispiele für Beiträge von Verbänden der Forstwirtschaft und -wissenschaft zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt Deutscher Forstwirtschaftsrat Der Deutsche Forstwirtschaftsrat repräsentiert seit 1950 die gesamte Forstwirtschaft (Staats-, Körperschafts- und Privatwald), Wissenschaft, berufsständische Organisationen und forstwirtschaftliche Verbände. Die Forstwirtschaft in Deutschland steht seit langer Zeit in der Tradition einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt ist ein wesentliches Teilziel dieser auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Waldbewirtschaftung, das mit den ökonomischen Zielsetzungen und der Gewährleistung weiterer Schutz- und Erholungs- funktionen verbunden werden muß. Unterschiedliche waldbauliche und strukturelle Voraussetzungen erfordern die Erarbeitung angepaßter Maßnahmen und Projekte, die zwischen den Waldbesitzarten und den Bundesländern differieren können. Beispielhaft seien die folgenden Projekte erwähnt, die der Deutsche Forstwirtschaftsrat unterstützt:
[Beitrag des Deutschen Forstwirtschaftsrats e.V.] Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. vertritt als Dachverband die nichtstaatlichen Waldbesitzer, die in zahlreichen regionalen Waldbesitzerverbänden und Waldbauernvereinen zusammengeschlossen sind. Die Wälder in der Bundesrepublik Deutschland sind fast ausnahmslos Kultur- beziehungsweise Wirtschaftswälder und unverzichtbares Strukturelement im dichtbesiedelten Industrieland Deutschland. Sie sind gekennzeichnet durch große biologische Vielfalt, die bestimmt wird durch
Die Waldbestände zeichnen sich darüber hinaus durch eine hohe Wuchsleistung und steigende Holzvorräte aus, so daß die Wälder ihre vielfältigen und umfassenden Nutz-, Klima, Schutz- und Erholungsaufgaben auch für die zukünftigen Generationen erfüllen können. Die immissionsbedingten Waldschäden beeinträchtigen die Wirtschaftsgrundlage der Waldeigentümer und die Funktionsfähigkeit des Ökosystems Wald. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände unterstüzt die Forderungen nach dem Ausbau des Instruments des Vertragsnaturschutzes, der wissenschaftlichen Untersuchung der Änderungen im Artenspektrum (Auswirkung der Schadstoffimmissionen), der Ökobilanzierung des Holzes und der Förderung der Forstwirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. [Beitrag der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V.] Deutscher Forstverein e.V. Der Deutsche Forstverein ist die Dachorganisation der Länderforstvereine, in denen Forstleute, Waldbesitzer, Wissenschaftler, Freunde des Waldes sowie forstliche Verbände zusammengeschlossen sind. Er setzt sich für die Walderhaltung, die Förderung der Forstwirtschaft und Forstwissenschaft und die fachliche Weiterbildung seiner Mitglieder ein. Als eine seiner wichtigsten Vereinsaufgaben sieht der Deutsche Forstverein den Gedankenaustausch und die Wissens- vermittlung über die Bedeutung des Waldes an. Der Deutsche Forstverein und seine angeschlossenen Länderforstvereine fördert den Gedankenaustausch aller am Wald interessierten gesellschaftlichen Gruppen und setzt sich politisch für die Erhaltung des Waldes und die Verbesserung der forstlichen Rahmenbedingungen ein. Regelmäßig stattfindende Tagungen, Exkursionen, Publikationen und politische Verbandsarbeit sind die wichtigsten Bestandteile dieser Bemühungen. In der gerade kürzlich erschienenen Broschüre „Naturschutz im Wald - Generationenvertrag zwischen Mensch und Natur" hat sich der Deutsche Forstverein intensiv mit Fragen des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt auseinandergesetzt. Zudem bemüht er sich gemeinsam mit anderen Partnerverbänden im Bereich Öffentlichkeitsarbeit um die vielleicht wichtigste Zielgruppe, die Kinder. [Beitrag des Deutschen Forstvereins e.V.] Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW) Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald entstand 1947 als umweltbezogene „Bürgerinitiative" mit dem Ziel, einen Wiederaufbau des durch Kriegseinwirkungen schwer geschädigten deutschen Waldes zu leisten. Heute setzt sie sich weltweit für die Walderhaltung ein. Eine ihrer Hauptaufgaben sieht die SDW in der sachlichen Information der Öffentlichkeit auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. An konkreten Projekten im Zusammenhang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt arbeitet sie national wie international mit einer Vielzahl von staatlichen und nichtstaatlichen Partnern zusammen. Für das Übereinkommen über biologische Vielfalt sollte das Aufzeigen von nachvollziehbaren Beispielen und Modellen (insbesondere von Positiv-Beispielen zur Motivationsförderung) zukünftig noch verstärkt werden. Die SDW hat im 2. Europäischen Naturschutzjahr 1995 gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Gewässerschutz (VDG), der Wilhelm-Münker-Stiftung und dem Tierfilmer Heinz Sielmann ein Auewald-Projekt am Dreiländereck Niedersachsen, Thüringen und Hessen initiiert. Schüler aus Deutschland und Polen kamen hier zum Einsatz. Dieses Projekt trägt neben anderen in der vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Region inzwischen erheblich zur Förderung der biologischen Vielfalt bei. [Beitrag der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V.] Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) Die ANW versteht sich als Wegbereiterin einer multifunktionalen Forstwirtschaft in Deutschland und angrenzenden Ländern. Sie wurde 1950 gegründet und bemüht sich vor allem um den Aufbau von Beispielbetrieben, in denen Prinzipien der naturgemäßen Waldwirtschaft praktisch erprobt, angewendet und demonstriert werden. Leitbild ist der Begriff des „Dauerwalds" und damit die Abkehr vom Altersklassenwald. Angestrebt wird ein ungleichaltriger Mischwald aus möglichst vielen standortgerechten Baumarten unter Verzicht auf Kahlschlag und Durchführung eines behutsamen Pflegebetriebes. Als Vorteile können unter anderem genannt werden:
[Beitrag der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft] Herkunftszeichen „Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft" des Deutschen Forstwirtschaftsrates Spätestens seit der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 rückt die Notwendigkeit der weltweiten Erhaltung der Wälder verstärkt auch in das Blickfeld der Politik. Die in Rio de Janeiro beschlossene Wald- grundsatzerklärung löste internationale Aktivitäten zur Erarbeitung von Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus. So wurden auf der europäischen Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder Europas im Juni 1993 in Helsinki folgende Kriterien zur Anwendung auf der nationalen Ebene beschlossen:
Der Vergleich der forstwirtschaftlichen Situation in Deutschland mit den in Helsinki vereinbarten Kriterien macht deutlich, daß die Wälder in Deutschland nachhaltig bewirtschaftet werden. Die nachhaltige Bewirtschaftung umfaßt dabei die umfassende Sicherstellung aller Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes. Der Vergleich der forstwirtschaftlichen Situation in Deutschland mit den in Helsinki vereinbarten Kriterien macht deutlich, daß die Wälder in der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig bewirtschaftet werden. Die nachhaltige Bewirtschaftung umfaßt dabei die umfassende Sicherstellung aller Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes. Mit dem Herkunftszeichen „Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft - Gewachsen in Deutschlands Wäldern" will der Deutsche Forstwirtschaftsrat einer breiten Öffentlichkeit bewußt machen, daß Forstgesetzgebung und forstliche Praxis sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren und mit international anerkannten Kriterien übereinstimmen. Der Verbraucher erhält die Gewißheit, daß mit dem Herkunftszeichen gekennzeichnetes Holz so erzeugt wurde, daß wirtschaftliche und ökologische Erfordernisse gleichermaßen berücksichtigt wurden. Dadurch wird sichergestellt, daß auch für kommende Generationen eine ausreichende Holzversorgung und ein intakter Naturhaushalt erhalten werden. [Beitrag des Deutschen Forstwirtschaftsrates] Natur- und Artenschutzprojekte der deutschen Jägerschaft Die deutsche Jägerschaft unternimmt große Anstrengungen, um die zum Nachteil von Flora und Fauna veränderten Lebensräume wieder naturnaher und wildfreundlicher zu gestalten. Das Betätigungsfeld erstreckt sich dabei über das breite Spektrum möglicher Naturschutzmaßnahmen, angefangen vom Biotopschutz über die Biotopvernetzung bis hin zu gezielten Artenschutzprogrammen. Die größeren Landesjagdverbände in Deutschland haben zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen eigene NATURLAND - beziehungsweise WILDLAND-Gesellschaften gegründet. Sie erwerben in der Regel wertvolle und bedrohte Biotop-flächen und sorgen zusammen mit örtlichen Jägern und anderen Naturschützern für deren Erhalt und Pflege. Eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Naturschutz- und Forstbehörden sowie den Naturschutzverbänden vor Ort ist dazu unerläßlich. Probleme ergeben sich häufig beim Erwerb von privaten Grundstücken. Nicht selten ist es für den Erfolg einer Maßnahme notwendig, eine Vielzahl kleiner, zusammenhängender Einzelgrundstücke zu erwerben. Zeitraubende Verhandlungen darüber zögern sinnvolle Naturschutzmaßnahmen häufig lange Zeit hinaus, es spielen aber auch lange Genehmigungszeiten durch die zuständigen Behörden eine Rolle. Um den vielfältigen Belastungen unserer Umwelt begegnen zu können, bedarf es der ökosystemaren Forschung. Dabei kommt insbesondere der Erfassung von Wildtierpopulationen eine zentrale Bedeutung zu. Die Erstellung sogenannter „Wildtierkataster", die von einigen Landesjagdverbänden bereits erarbeitet werden und wichtige Informationen über die Vorkommen der wildlebenden Tierarten und die mit ihnen verbundenen Ökosysteme liefern, ist weiter voranzutreiben. Die flächendeckende Präsenz der Jäger, die Verbindung zum Revier und der Natur bieten für die zu leistende Arbeit ideale Voraussetzungen. Das Interesse an der Natur als wesentliche Voraussetzung für ein natur- und umweltgerechtes Verhalten sollte so früh wie möglich geweckt werden. Hier setzt die Aktion „Lernort Natur" der deutschen Jägerschaft an. Im Mittelpunkt der bereits vor Jahren angelaufenen Kampagne steht der Unterricht mit Kindern. In Zusammenarbeit mit den Lehrern versuchen hierbei Jäger durch Einladung in die Reviere vor Ort, Kindern durch erlebnisorientiertes Lernen die heimische Tier- und Pflanzenwelt näherzubringen und ihnen erste ökologische Zusammenhänge zu vermitteln. Als Ergänzung zu diesen Lerngängen in der Natur sind einige Landes- jagdverbände beziehungsweise deren Untergliederungen mit Infomobilen („Rollenden Waldschulen") ausgestattet, die geeignetes Anschauungs- und Lehrmaterial enthalten. Sie können jeweils von den Schulen abgerufen werden. [Beitrag des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.V.] Kongreß „Leit../bilder eines natur- und landschaftsverträglichen Sports" des Deutschen Naturschutzringes (DNR) Der Deutsche Naturschutzring hat im Oktober 1996 gemeinsam mit dem Deutschen Sportbund einen Kongreß „Leit../bilder eines natur- und landschaftsverträglichen Sports" mitveranstaltet. Damit ging der Dachverband von Umwelt- und Naturschutzver- bänden einen wichtigen Schritt voran auf dem Weg zum Ziel, die zukünftigen Rahmenbedingungen von Freizeit, Erholung und Sport in Deutschland abzustecken. Der DNR sieht die neuen Rahmenbedingungen charakterisiert durch
Aus Sicht der Naturschutzverbände ist die Umsetzung dieser neuen Rahmenbedingungen intensiv voranzutreiben. Der DNR ist dabei, diese Vorgaben schrittweise umzusetzen. Die vom DNR veröffentlichten „Leit../bilder" dienen als Grundlage für weitere Gespräche und für die weitere Umsetzung der Ziele. Sie sind gekennzeichnet durch:
[Beitrag des Deutschen Naturschutzring e.V.] Initiativen von Sport mit Einsicht e.V. Die Nichtregierungsorganisation Sport mit Einsicht e.V. setzt sich für mehr Umweltverträglichkeit im Sport ein. Priorität sollen dabei Konfliktlösungen beziehungsweise Nutzungsstrategien haben, die von Naturschutz und Sport gemeinsam entwickelt und getragen werden. Der Erreichung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt dienen beziehungsweise dienten die folgenden Aktivitäten von Sport mit Einsicht:
[Beitrag von Sport mit Einsicht e.V.] Landschaftspflegeverbände: Modell für eine vielversprechende Kooperation Die Idee der Landschaftspflegeverbände entstand 1986 im Freistaat Bayern und breitete sich von dort in andere Bundesländer aus. Insbesondere in den neuen Bundesländern haben sich seit 1990 zahlreiche Landschaftspflegeverbände gegründet. Landschaftspflegeverbände sind ein freiwilliger Zusammenschluß von Naturschutzverbänden, Landwirten und Kommunalpolitikern. Sie verstehen sich als Kooperationspartner von Naturschutz- und Landwirtschaftsverwaltung, denen sie bei der Umsetzung von Zielen im Bereich von Naturschutz, Landschaftspflege, nachhaltiger Regionalentwicklung, Umweltbildung und umweltverträglichen Erholungskonzepten behilflich sind. Für sie ist die Integration unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen charakteristisch. Im Vorstand der Landschaftspflegeverbände findet eine gleichberechtigte und freiwillige Kooperation von Vertretern aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunalpolitik statt. Weiterhin ist für die Landschaftspflegeverbände charakteristisch, daß sie regional tätig sind und damit spezifische Besonderheiten des Naturraums sowie der kulturhistorischen und gesellschaftlichen Entwicklungen vor Ort konkret berücksichtigen können. Dies ist für die Identifikation der örtlichen Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung. Landschaftspflegeverbände haben als gemeinnützige Vereine keine behördlichen Befugnisse. Sie werden nur auf Wunsch Dritter tätig. Die Landschaftspflegeverbände wollen
Die 125 in Deutschland zur Zeit existierenden und in einem Dachverband (Deutscher Verband für Landschaftspflege) zusammengeschlossenen Landschaftspflegeverbände sind in zehn Bundesländern tätig. Hierdurch ist eine enorme Vielzahl an unterschiedlichsten Maßnahmen und Aktivitäten zu verzeichnen, zum Beispiel:
[Beitrag des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege e.V.] Beitrag der Botanischen Gärten zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt Der Verband Botanischer Gärten, ein nationaler Zusammenschluß der botanischen Gärten Deutschlands, hat ein Gutachten zum "Beitrag der deutschen Botanischen Gärten zur Erhaltung Biologischer Vielfalt und Genetischer Ressourcen" in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieses Vorhabens werden konkrete Empfehlungen für die botanischen Gärten in Deutschland unter anderem zu den Themen Vernetzung von Aktivitäten, Forschungsbedarf, Öffentlichkeitsarbeit, Priorisierung von Arbeitsbereichen, Spezialisierung und Arbeitsteilung, Dokumentation, Datenerhebung, -verwaltung und -austausch und internationale Zusammenarbeit ausgesprochen. Botanische Gärten stellen eine Schnittstelle für die Biodiversitätsthematik mit hohem Potential auf mehreren gesellschaftspolitischen Ebenen dar. So können sie auch bei der Umsetzung einer Vielzahl von Artikeln der Biodiversitäts-Konvention mitwirken und ein eigenes Konzept entwickeln, wie sie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beitragen. Ihr Potential gründet sich auf die folgenden Eigenschaften und Tätigkeiten:
[Beitrag des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Beitrag der deutschen Botanischen Gärten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und genetischer Ressourcen", im Auftrag des Verbandes Botanischer Gärten e.V.] Öffentlichkeitsarbeit des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) Die Öffentlichkeitsarbeit stellt eines der Hauptanliegen des NABU dar; er erfüllt dabei in besonderem Maße die Forderungen des Art. 13 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Beispiele sind etwa die Kampagnen zum jeweiligen „Vogel des Jahres", die es seit 1971 gibt und in denen jeweils eine Art für einen bestimmten Lebensraum und seine Erhaltung wirbt. Zudem führt der NABU Kampagnen zu besonders wichtigen Lebensräumen durch, wobei jeweils Elemente der Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Modellprojekte und politische Lobbyarbeit miteinander verknüpft werden. Da diese Kampagnen sich auch immer an die mehr als 1.500 Ortsgruppen des NABU richten und spezielle lokal- beziehungsweise kommunalpolitische Kampagnenelemente enthalten, tragen sie auf diese Weise auch zur Umsetzung der „Agenda 21" im kommunalen Bereich bei. Der NABU betreibt mit der Naturschutzakademie Gut Sunder in Niedersachsen die größte private Einrichtung ihrer Art in Deutschland. Die Kinder- und Jugendarbeit des NABU wird vor allem in den mehr als 1.300 Gruppen der Naturschutzjugend (NAJU), sowie im „Rudi-Rotbein"-Kinderclub organisiert. Schon seit mehr als 12 Jahren organisiert die Naturschutzjugend des NABU mit Unterstützung der Kultusminister der Länder jährlich den Wettbewerb "Erlebter Frühling", bei dem Kinder aufgerufen sind, jeweils 4 Frühlingsboten zu melden und in Geschichten und Zeichnungen darzustellen. In den letzten Jahren beteiligten sich jährlich mehr als 30.000 Schüler an diesem Wettbewerb. Zur Umweltbildung „vor Ort" tragen darüber hinaus in erheblichem Umfang die mehr als 50 Naturschutz- und Informationszentren des NABU und seiner Landesverbände bei. [Beitrag des Naturschutzbund Deutschland e.V.] Beitrag der Zoologischen Gärten zur Umweltbildung 30 bis 35 Millionen Zoobesucher stellen ein riesiges Potential dar, die Öffentlichkeit über Umwelt- und Naturschutzprobleme aufzuklären, das Umweltbewußtsein zu schärfen und das Engagement für Umwelt- und Naturschutz zu fördern. Der Kölner Zoo und die Naturschutzorganisation Arbeitsgemeinschaft Regenwald- und Artenschutz (ARA) e.V. bereiten zur Zeit ein umfangreiches „Pilotprojekt zur Förderung Globaler Umweltbildung und Umwelterziehung in wissenschaftlich geleiteten Zoologischen Gärten" vor. [Beitrag des Zoologischen Gartens Köln für den Verband Zoologischer Gärten] Internationale Zusammenarbeit von Umweltverbänden (Beispiele) Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) Als nationaler Partner des weltweit aktiven Naturschutzverbandes BirdLife International unterstützt der NABU weltweit BirdLife-Projekte, die den Schutz prioritärer oder endemischer Arten („flagship species") mit der nachhaltigen Nutzung ihres Lebensraumes unter Einbeziehung indigener Gruppen kombinieren, etwa durch Sammeln und Vermarkten von Honig und Pflanzenprodukten, Pilzfarmen, die Anlage von Baumschulen, Förderung des Ökotourismus und weitere Vorhaben. Beispielhafte BirdLife-Projekte werden in Zusammenarbeit mit staatlichen Naturschutzstellen und der lokalen Bevölkerung unter anderem in Vietnam, Dominica, Indonesien, Thailand, in den Bergregenwäldern Pakistans, auf der Insel Cousin/Seychellen und in Afrika durchgeführt, wobei die sogenannten „Endemic Bird Areas" als „hotspots" der Biodiversität eine zentrale Rolle spielen. Im Rahmen des BirdLife-Netzwerkes ist der NABU auch mit der Koordination des IBA-Programms in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und in Zentralasien betraut. Die Schwerpunkte der internationalen Arbeit des NABU mit örtlichen Partnern und staatlichen Institutionen wie BMU und BMZ sowie BfN und GTZ sind das Programm zur Ausweisung von Biosphärenreservaten in Zentralasien sowie das deutsch-russische Kooperatonsprojekt zur Sicherung des Weltnaturerbes in Rußland. Darüber hinaus unterstützt der NABU den amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz vor Ort im Naturschutzgebiet Nuratau (Usbekistan) sowie im Ramsar-Gebiet Donaudelta (Rumänien, mittlerweile auch Biosphärenreservat). Im Programm für Biosphärenreservate sollen Artenschutz, Flächenschutz, nachhaltige Nutzung und Umweltbildung in beispielhafter Weise kombiniert werden; die Biosphärenreservate sollen als Modellregionen für die Integration von Naturschutz und dauerhaft-umweltgerechter Entwicklung dienen. Die „Flaggschiff-Art" des Projektes ist der Schneeleopard. Das deutsch-russische Kooperationsprojekt "Weltnaturerbe in Rußland" sieht auf Vorschlag des Umweltministers der Russischen Föderation die Aufnahme von 8 Naturerbegebieten mit insgesamt 20 Mio. ha Fläche in die Weltnatur- erbeliste der UNESCO vor, um die Verpflichtung Rußlands aus dem Beitritt zur Welterbekonvention umzusetzen. Greenpeace Rußland wurde 1994 mit der Erarbeitung der Nominierungsunterlagen betraut und wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an den NABU. Neben diesen Organisationen sind an der Ausarbeitung der Anträge russische und deutsche staatliche Stellen beteiligt. [Beitrag des Naturschutzbund Deutschland e.V.] Umweltstiftung WWF Deutschland Die weltweite WWF-Familie hat sich mit dem Start der „Living Planet Campaign" am 1. Oktober 1996 der ehrgeizigen Aufgabe gestellt, ein repräsentatives und intaktes Netzwerk aller Ökosysteme zu erhalten. Dazu wurden nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen insgesamt 232 ökologische Schlüsselregionen bestimmt, die für den Erhalt des Lebensnetzwerkes auf unserer Erde von entscheidender Bedeutung sind. Der WWF erhebt nicht den Anspruch, in allen Öko-Regionen aktiv zu werden. Doch er hat mit den „Global 200" den Rahmen für gezielte regionale, nationale und weltweite Bemühungen um die Sicherung der biologischen Vielfalt geschaffen. Am Beispiel Georgiens soll das konkrete Engagement der Umweltstiftung WWF-Deutschland verdeutlicht werden. Wie kaum ein anderes europäisches Land weist Georgien eine Vielfalt an Landschaften, Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten auf. Mit dem politischen und wirtschaftlichen Umbruch hat sich das Land neuen ökonomischen und kulturellen Einflüssen geöffnet, aber auch den damit verbundenen Gefahren für die Natur und die traditionelle Kulturlandschaft. Die bislang noch intakten Ökosysteme Georgiens sind zunehmend bedroht durch unkontrollierte Erschließung, Abholzung, Überweidung und Wilderei. In Zusammenarbeit mit der Regierung Georgiens konzipierte die Umweltstiftung WWF, der deutsche Vertreter des internationalen World Wide Fund for Nature, im Jahre 1991 ein langfristig angelegtes Programm zum Schutz der biologischen Vielfalt des Landes. Oberziel des Programmes ist der Aufbau eines Netzes von Schutzgebieten, das die verschiedenen Ökosysteme Georgiens repräsentiert, um die gesamte landschaftliche und biologische Vielfalt des Landes zu bewahren. Im Hinblick auf die Erreichung einer breiten Akzeptanz verfolgt das Programm die Steigerung des Umweltbewußtseins der Bevölkerung sowie deren aktive Beteiligung bei der ökologisch nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen. Zur Erreichung der Ziele führt das Projekt die folgenden Maßnahmen durch:
Zielgruppen des Projektes sind die relevanten Ministerien, Lehrer, Studenten und Schüler, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen (NROs) auf lokaler Ebene. [Beitrag der Umweltstiftung WWF Deutschland] Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur) Die Umweltstiftung Euronatur wurde 1987 von den drei Natur- und Umweltschutzorganisationen BUND, NABU und Deutsche Umwelthilfe gegründet, um Naturschutzmaßnahmen in Europa zu unterstützen und zu fördern. Schwerpunkte der Projektarbeit sind Süd-, Mittel- und Osteuropa. Leitgedanke ist die Vernetzung von Lebensräumen. Euronatur ist von der Bundesregierung beauftragt worden, die Einrichtung eines Schutzgebietssystems auf der albanischen Seite des Ohridsees und der beiden Prespaseen zu koordinieren. Im Rahmen des von der GTZ betreuten Sektorprojektes „Umsetzung der Biodiversitätskonvention" geförderten Vorhabens werden gemeinsam von albanischen Umweltverbänden und albanischen Behörden die Planungs- und die rechtlichen Grundlagen sowie die Entwicklungskonzepte zur Einrichtung des Schutzgebietssystems erarbeitet und umgesetzt. Schon in der Planungsphase werden die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung in das Projekt einbezogen. Entsprechende Entwicklungskonzepte, die die Akzeptanz der Naturschutzmaßnahmen erhöhen sollen, werden gemeinsam erarbeitet und umgesetzt. So wird beispielsweise im Rahmen des Projektes die nachhaltige Nutzung von Heilpflanzen der lokalen Bevölkerung vermittelt. Die auf diese Weise gewonnenen Heilkräuter werden dann mit Hilfe deutscher Importeure und Verarbeiter mit dem Hinweis auf die nachhaltige Gewinnung vermarktet. Dadurch kann die Einkommenssituation der lokalen Bevölkerung erheblich verbessert werden, und deutsche Verbraucher können durch diese Nutzung einen Beitrag zu den Schutzbemühungen leisten. [Beitrag der Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur) ] Zusammenarbeit des „Klima-Bündnis" mit indigenen Völkern Das „Klima-Bündnis" als Partnerschaft zwischen europäischen Kommunen und indigenen Völkern der Regenwälder verbindet den Schutz der Erdatmosphäre und den Erhalt des tropischen Regenwaldes. Über 700 Städte, Gemeinden und Landkreise (in Deutschland 369) sind derzeit Mitglieder des Vereins. Bundesländer und Nichtregierungsorgani- sationen arbeiten als assoziierte Mitglieder mit. Unter dem Projekttitel „Schutz, Nutzung und Sicherung biologischer Ressourcen und die Rechte indigener Völker" unterstützt das Klima-Bündnis in direkter Zusammenarbeit mit der „Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit" der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe einen Klärungs- und Strategiefindungsprozeß der „Koordination der Indianerorganisationen des Amazonasbeckens" (COICA) im Hinblick auf indigene Vorschläge bei der Umsetzung einschlägiger Bestimmungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Das Projekt ist ein Beitrag zur Umsetzung des Artikels 8j und anderer einschlägiger Artikel des Übereinkommens, die die Rechte und den Schutz indigener Völker und lokaler Gemeinschaften mit traditionellem Lebensstil hinsichtlich ihrer Kenntnisse, Innovationen und Praktiken bezüglich der biologischen Vielfalt betreffen. Es ist als direkte Vorbereitung und Begleitung des fünftägigen Workshops gedacht, der von der dritten Vertragsstaatenkonferenz in Buenos Aires beschlossen wurde und der im November 1997 in Madrid (Spanien) stattfand. Dieser Workshop hat unter anderem den Auftrag, die Grundlage für ein Arbeitsprogramm der Vertragsstaatenkonferenz zu erarbeiten und dabei Vorschläge und Anregungen indigener Völker zu berücksichtigen. Die von der Berliner Landesstelle bereitgestellten Finanzmittel für das oben genannte Projekt sind ein Beitrag, den Berlin aufgrund seiner Mitgliedschaft im Klima-Bündnis leistet. Es handelt sich insgesamt um ein zweijähriges Projekt, das für 1997 die Durchführung des Seminars und für 1998 die Bereitstellung von Mitteln zur Erstellung von Rechtsgutachten vorsieht. Das vom Klima-Bündnis geförderte Seminar unterstützt die COICA und ihre neun nationalen Mitgliedsorga- nisationen in Amazonien darin, in Zusammenarbeit mit Rechtsexperten die weitere Arbeit in Hinblick auf die Umsetzung der Konvention zu klären, Positionen zu definieren und eine gemeinsame Strategie zu finden. Es sollen konkrete indianische Vorschläge für den weiteren Verhandlungsprozeß im Rahmen des Übereinkommens erarbeitet werden. Aus der Vielfalt der in der Diskussion befindlichen Möglichkeiten zum Schutz und zur Anerkennung der Kenntnisse, Innovationen und Praktiken indigener Völker bezüglich der biologischen Vielfalt sollen die Indianerorganisationen Schwerpunkte setzen und diese in ihren jeweiligen Ländern bekannt machen. Für 1998 stehen weitere Finanzmittel bereit, damit COICA entsprechend ihrer eigenen Prioritätensetzung Rechtsgutachten erstellen und diese in den weiteren Verhandlungsprozeß des Übereinkommens einbringen kann. [Beitrag des Klima-Bündnis/Alianza del Clima e.V.] Initiativen des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) Der VFA hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der Vertreter verschiedener in der Naturstofforschung engagierter Unternehmen die Konsequenzen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt für ihre Arbeit untereinander und mit den zuständigen Behörden diskutieren. Im Vordergrund steht die in Artikel 15 der Biodiversitätskonvention festgelegte Forderung nach Teilhabe der Ursprungsländer am wirtschaftlichen Erfolg. Diese Forderung ist innerhalb der Arbeitsgruppe unumstritten. Der VFA sieht sich in der globalen Verantwortung für den Artenschutz ebenso eingebunden wie in die Verantwortung für den ungehinderten Zugang und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Wohle der Menschen. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bereitstellern und Nutzern biologischer Ressourcen muß im Rahmen der bestehenden internationalen Gesetzgebung inklusive des gewerblichen Rechtsschutzes und zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. Zur praktischen Umsetzung ist es notwendig, den Zugang zu genetischen Ressourcen so einfach wie möglich zu halten. Dabei sind bilaterale Verträge zwischen Bereitstellern und Nutzern dieser Ressourcen die sinnvollste Lösung. Um internationale, allen Parteien gerechtwerdende Vereinbarungen zu ermöglichen, sollten nationale Rechte auf gleicher Basis ausgestaltet sein und solche freiwilligen Kooperationenfördern. Grundsätzlich empfiehlt die Arbeitsgruppe frei ausgehandelte Vereinbarungen zwischen Bereitstellern und Nutzern genetischer Ressourcen, die den konkreten Notwendigkeiten und Interessen der Beteiligten Rechnung tragen. Zur Frage des "benefit sharing" sind verschiedenste Modelle einsetzbar, die gemäß den jeweiligen Interessen und Verhältnissen der beteiligten Parteien in Eigenverantwortung frei und individuell ausgestaltet werden müssen. [Beitrag des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller e.V.] Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewußtes Management e.V. (B.A.U.M.) B.A.U.M. führt im Auftrag und mit Unterstützung des Bundesforschungsministeriums (BMBF) zwei Forschungsprojekte durch. Dabei handelt es sich um:
B.A.U.M. und die Aktionsgemeinschaft Umwelt, Gesundheit, Ernährung (A.U.G.E.) führen mit Unterstützung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und unter der Schirmherrschaft von Bundesmweltministerin Merkel und aller Landesumweltministerien Deutschlands größten Haushaltswett- bewerb „Umwelt gewinnt" durch. Hiermit werden Privathaushalte für den Umweltschutz sensibilisiert und motiviert, durch umweltgerechte Haushaltsführung einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und dadurch Geld zu sparen. Die von B.A.U.M. entwickelte CD-ROM „Umwelt-Check für den Haushalt" ermöglicht erstmals eine alle Bereiche des privaten Lebens umfassende Analyse der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen. B.A.U.M. wird im Herbst 1997 ein Buch mit dem Titel „Kosten senken durch Umweltmanagement" veröffentlichen, in dem 100 Unternehmen rund 1.000 Praxisbeispiele für sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvolle Investitionen im Umweltbereich vorstellen. [Beitrag des Bundesdeutschen Arbeitskreises für Umweltbewußtes Management e.V.] |
Anhang