Folder What is biodiversity?

 
Biologische Vielfalt
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Biologische Vielfalt (engl.: Biological Diversity/Biodiversity) – was ist das ?
Mit diesem Namen verbinden sich drei Ebenen der Vielfalt, die ineinandergreifen:
die Vielfalt an Ökosystemen oder Lebensräumen
die Artenvielfalt – dazu zählen auch Mikroben und Pilze, die weder Pflanze noch Tier sind
die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das auch Biodiversitätskonvention – oder von den „Insidern“ auch knapp „Biodiv-Konvention“ - genannt wird, verfolgt drei Ziele:
der Erhalt der biologischen Vielfalt
die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
der gerechte Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt.
Dabei ist die Konvention über die Biologische Vielfalt keineswegs nur eine „Artenschutz-Konvention“. Die Konvention beinhaltet nämlich ausdrücklich den „nachhaltigen Nutzen“ dieser Vielfalt und den sogenannten „Vorteilsausgleich“ zwischen dem, der die biologische Vielfalt nutzt und dem, der die biologische Vielfalt für diese Nutzung erhält. Das ist das vollkommen Neue an dieser Konvention!
Pflanzen- und Tierarten sind mit ihren Erbinformationen seit 1993 (als die Konvention in Kraft trat) souveränes Eigentum der Staaten, in denen sie vorkommen! Die Erbinformationen – oder eben die genetischen Ressourcen - von Pflanzen und Tieren enthalten vielleicht Wirkstoffe oder chemische Verbindungen, die für den Menschen besonders im medizinischen Bereich helfend eingesetzt werden können. Diese Wirkstoffe gilt es, in den vorhandenen rund 1,7 Millionen bekannten Pflanzen- und Tierarten zu entdecken und – nutzbar zu machen. Damit das gelingen kann, müssen diese 1,7 Millionen Arten erhalten werden.
Das Interesse an einer Erhaltung dieser Artenfülle soll über den marktwirtschaftlichen „Vorteilsausgleich“ zwischen Nutzendem (z.B.der Pharma-Industrie) und Erhaltendem (den Staaten oder den Einwohnern eines Gebietes) gewährleistet werden. Das ist die Theorie – die Praxis wird durch die Vertragsstaatenkonferenzen (Regierungskonferenzen) in kleinen Schritten alle zwei Jahre neu abgestimmt – die achte Welt-Konferenz zur Biologischen Vielfalt fand im März 2006 in Curitiba in Brasilien statt.
Fakten zur Konvention der Biologischen Vielfalt
Deutschland hat die Konvention über die biologische Vielfalt am 12. Juni 1992 unterzeichnet und am 21. Dezember 1993 ratifiziert (Bundesgesetzblatt).
Am 29. Dezember 1993 trat die Konvention in Kraft - es ist ihr "Geburtstag!"
Den 29. Dezember haben die Vereinten Nationen zum Tag der biologischen Vielfalt erklärt – das galt bis zum Jahr 2000. Die 5. Welt-Konferenz der Biologischen Vielfalt, hat im Mai 2000 in Nairobi, Kenia, den Vorschlag an die Vereinten Nationen gemacht, diesen Tag auf den 22. Mai zu verlegen – um leichter für ihn werben zu können. Der 22. Mai ist der Tag der offiziellen „Annahme“ des Textes der Biodiv-Konvention. Diesem Antrag hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20.12.2000 zugestimmt.
Der Erste Bericht der Bundesregierung nach dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde 1998 auch in deutsch veröffentlicht; alle weiteren nationalen Berichte sind beim Sekretariat der CBD abrufbar.
Es gab bisher neun internationale Konferenzen zur biologischen Vielfalt - die neunte Konferenz findet im Mai 2008 in Bonn statt:
blind1994 Nassau, Bahamas
blind1995 Jakarta, Indonesien
blind1996 Buenos Aires, Argentinien
blind1998 Bratislava, Slowakien
blind2000 Nairobi, Kenia
blind2002 Den Haag, Niederlande
blind2004 Kuala Lumpur, Malaysia
blind2006 Curitiba, Brasilien
blind2008 Bonn, Germany                                                                   blind2010 Nagoya, Japan
Weitere Informationen u.a. auf der Webseite "Naturschutz/Biologische Vielfalt" beim Bundesumweltministerium.